26 Und wenn wird schlagen ein Mann ein Auge seines Sklaven oder ein Auge seiner Sklavin, und er hat verdorben es, zu freigelassen er soll entlassen ihn anstelle von seinem Auge.
27 Und wenn einen Zahn seines Sklaven oder einen Zahn seiner Sklavin er wird ausschlagen, zu freigelassen er soll entlassen ihn anstelle von seinem Zahn.
© Übersetzung: Dr. theol. Peter Egger